16. Februar 2022

Weiteres Corona-Semester – Mehr Zeit für Freiversuch im Jurastudium

Jurastudierende, die ihr Studium besonders zügig absolvieren, haben für die Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums die Möglichkeit eines sogenannten Freiversuchs. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deswegen in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass für die Anmeldefrist von künftigen Freiversuchen nun auch das Wintersemester 21/22 nicht berücksichtigt wird (siehe Anlage). Damit ist das Wintersemester 21/22 das vierte Semester, für das diese Ausnahmeregelung gilt. Die rot-grünen Fraktionen tragen damit den mit der Corona-Pandemie verbundenen Erschwernissen und Einschränkungen für die Jura-Studierenden Rechnung.

Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Verlängerung der Anmeldefrist für den Freiversuch bedeutet für die Jura-Studierenden in Hamburg eine echte Entlastung. Die aktuelle Infektionswelle und die einhergehenden notwendigen Maßnahmen erschweren das Studieren noch immer. Hybride oder vollständig digitale Vorlesungen in nicht selten beengten WG-Zimmern, Nachweiskontrollen bei der Präsenzlehre und der eingeschränkte Kontakt zu anderen Studierenden kosten wertvolle Zeit und Nerven. Mehr Zeit für die Vorbereitung des Staatsexamens bedeutet weniger Stress und mehr Raum für konzentriertes Lernen. Mit unserem Antrag ermöglichen wir außerdem, dass weder die Corona-Semester noch das Semester, in dem die Ausbildung für die Refugee Law Clinic stattfindet, bei der Berechnung der Anmeldefrist für den Freiversuch berücksichtigt werden. Unser Vorhaben ist Ausdruck der Wertschätzung des ehrenamtlichen Einsatzes und soll auch künftig das Engagement von Studierenden in der Refugee Law Clinic unterstützen.“