7. Februar 2022

Entscheidung zum Volksbegehren – Zagst: „Das Urteil ist klares Bekenntnis zur Einheitsgemeinde und stärkt Institutionen“

Das Hamburger Verfassungsgericht hat heute die Vorlage der Volksinitiative “Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen” für unzulässig erklärt. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt diese Entscheidung: Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die repräsentative Demokratie und stärkt die Einheitsgemeinde sowie die Position demokratisch legitimierter Institutionen in Zeiten wachsenden Populismus.

 Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts bestätigt unsere Auffassung, dass die Vorlage der Volksinitiative “Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen” verfassungswidrig ist. Das Gericht hat klargemacht: Würden die Ziele der Initiative durchgesetzt, käme das der Abschaffung der Einheitsgemeinde gleich. Mit dem heutigen Urteil bekennt es sich zur Einheitsgemeinde und stärkt die Institutionen in unserer Stadt. Als Grüne Bürgerschaftsfraktion unterstützen wir die Gleichrangigkeit von direkter und repräsentativer Demokratie und begrüßen zivilgesellschaftliches Engagement und Beteiligung der Bürger*innen an politischen Entscheidungsprozessen über Bürgerbegehren und Formate wie Bürger*innenräte. Jedoch wenden wir uns dagegen, dass demokratisch legitimierten Institutionen Entscheidungsbefugnisse entzogen werden. Durch die Initiative hätte ein kleiner Teil der Bevölkerung eine unverhältnismäßig hohe Entscheidungsmacht erhalten. Zudem wäre es möglich geworden, den Bezirksversammlungen bereits durch einfache Anmeldung von Bürgerbegehren Entscheidungsbefugnisse zu entziehen. Durch das heutige Urteil ist dafür weiterhin und zu Recht ein Drittel der für das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens erforderlichen Unterschriften nötig. Zugleich tritt das Gericht der vereinfachenden Auffassung entgegen, wonach direkte Demokratie höhere Legitimität besitzt als die Entscheidungen demokratischer Institutionen. Die Mitglieder von Bezirksversammlungen, Bürgerschaft und Senat verfügen nicht nur über wichtige Expertise, sondern sind durch Wahlen legitimiert. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist daher ein wichtiges Signal in einer Zeit, in der der Populismus immer stärker wird.“