22. Juni 2020

Verlängerung der Anmeldefrist für den Freiversuch im Jurastudium

Die COVID-19-Pandemie ging auch für Jurastudierende der Universität Hamburg und der Bucerius Law School mit Erschwernissen und Einschränkungen einher. Trotz der umfassenden Maßnahmen beider Hochschulen zur Gewährleistung des Lehrbetriebs sind die Folgen der Einschränkungen für die Studierenden zwangsläufig noch immer in einem gewissen Umfang spürbar. Das gilt vor allem für die angehenden Juristinnen und Juristen, die ihr Studium so planen, dass es ihnen möglich ist, die staatliche Pflichtfachprüfung im Freiversuch abzulegen. Um dieses zeitlich ambitionierte Ziel zu erreichen, ist eine hohe Disziplin seitens der Studierenden erforderlich, um den umfangreichen Lernplan und alle erforderlichen Leistungsnachweise bis zu der maß-geblichen Frist für die Prüfungsanmeldung zum Freiversuch zu bewältigen. Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen im Lernalltag der Studierenden führen dazu, dass es für viele Jurastudierende nun unsicher ist, ob sich ihr Studium so bewältigen lässt, dass sie die derzeitige Frist zur Anmeldung zum Freiversuch erreichen können.

In dieser Rubrik werden Anträge und Anfragen aufgeführt, die ich entweder selbst initiiert habe, oder Anträge, die ich im Rahmen der Fraktionsarbeit namentlich unterstützt habe.