22. Juni 2020

Stärkung der parlamentarischen Minderheitsrechte

Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung der Hamburgischen Bürgerschaft. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete ist Vertreterin und Vertreter des ganzen Volkes. Jedem Mandat liegen die gleichen Rechte und Pflichten zugrunde. Sowohl der Regierungsauftrag als auch der Auftrag zur Oppositionsarbeit folgen aus der Wahlentscheidung.

Die Wahl zur Bürgerschaft am 23. Februar 2020 hat die schon in der 21. Wahlperiode den Hamburger Senat getragen habende Koalition von SPD und GRÜNEN klar gestärkt. Während die SPD mit großem Abstand die meisten Wahlstimmen erhalten hat, konnten die GRÜNEN ihr vorheriges Wahlergebnis verdoppeln. Die beiden Parteien haben vereinbart, ihre Regierungsarbeit in einer Koalition fortzusetzen.

Infolgedessen haben sich die Stärkeverhältnisse von Koalition und Opposition in der Bürgerschaft im Vergleich zur vorangegangenen Wahlperiode weiter zu Ungunsten der Oppositionsfraktionen verschoben. In der 22. Wahlperiode vereinen die Fraktionen von SPD und GRÜNEN 87 von insgesamt 123 Bürgerschaftssitzen auf sich.

Der Schutz der parlamentarischen Minderheit geht dabei nicht dahin, die Minderheit vor Sachentscheidungen der Mehrheit zu bewahren, wohl aber dahin, der Minderheit zu ermöglichen, ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen.

In dieser Rubrik werden Anträge und Anfragen aufgeführt, die ich entweder selbst initiiert habe, oder Anträge, die ich im Rahmen der Fraktionsarbeit namentlich unterstützt habe.