5. August 2021

Raus aus den Schulden – Schuldnerberatung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz für ein selbstbestimmtes Leben nach der Haftentlassung

Schulden und Überschuldung gefährden die reelle Chance auf eine gelungene Resozialisierung straffällig gewordener Menschen nach der Haftentlassung. Ein selbstbestimmtes Leben frei von Straftaten setzt daher die Klärung der finanziellen Situation vor der Haftentlassung voraus.

Mit dem Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz wurden in der Freien und Hansestadt Hamburg die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen, um “straffällig gewordene Klientinnen und Klienten zu befähigen, ein Leben in Eigenverantwortung ohne weitere Straftaten zu führen (Resozialisierung)”, § 1 Abs. 1 Nr. 1 HmbResOG. Zentraler Baustein der Resozialisierung sind die in Haft angebotenen behandlerischen Maßnahmen sowie das Übergangsmanagement. Eine enorm wichtige Rolle in diesem Gefüge aus ineinandergreifenden und individuell angepassten Resozialisierungsmaßnahmen nehmen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 8 HmbResOG die Schuldnerberatung, die Unterstützung bei der Schuldenregulierung und die Erfüllung von Unterhaltspflichten ein.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unterhält eine eigene Schuldnerberatungsstelle für Gefangene, die im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt ist. Damit hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eine bedeutsame Maßnahme für eine gelungene Resozialisierung ergriffen. Um die Maßnahmen erfolgreich fortzusetzen, muss das Konzept regelmäßig evaluiert und optimiert und für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schuldnerberatungsstelle gesorgt werden. So kann das Risiko der erneuten Delinquenz deutlich verringert und die Eigenverantwortlichkeit der Gefangenen gestärkt werden.

Vor diesem Hintergrund habe ich den Senat in meiner schriftlichen kleinen Anfrage um Auskunft zum aktuellen Stand gebeten.