22. Juni 2020

Abschaffung der Deputationen

„Für ein moderneres Verständnis von Bürgerbeteiligung an Entscheidungen der Exekutive – Weiterentwicklung von Artikel 56 HV“

Hamburg hat 2012 mit einem Transparenzgesetz bundesweit Maßstäbe gesetzt. Damit konnte – zusammen mit den direktdemokratischen Instrumenten auf Bezirks- und Landesebene – die Beteiligung und Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger an Angelegenheiten der Exekutive deutlich ausgebaut und ein wirksamer Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung und gegen Politikverdrossenheit geleistet werden. Nachdem sich das Transparenzgesetz anerkanntermaßen bewährt hat und in der letzten Legislaturperiode bereits fortentwickelt wurde, wollen die Regierungsfraktionen dieses mit einer Verfassungsgarantie absichern und damit auch auf eine höhere Ebene heben. Mit einem Verfassungsauftrag an die Verwaltung für Bürgernähe und Transparenz wird dem heutigen, modernen Ansatz eines beteiligungsorientierten Verwaltungsverständnisses Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund wollen die Regierungsfraktionen den Artikel 56 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg zu einem Verfassungsauftrag für eine bürgernahe und transparente Verwaltung weiterentwickeln.

In dieser Rubrik werden Anträge und Anfragen aufgeführt, die ich entweder selbst initiiert habe, oder Anträge, die ich im Rahmen der Fraktionsarbeit namentlich unterstützt habe.