26. Mai 2021

Erfolge in der Justizpolitik nicht gefährden – Pakt für den Rechtsstaat fortsetzen

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022, Einzelplan 2 – Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Erfolge in der Justizpolitik nicht gefährden – Pakt für den Rechtsstaat fortsetzen

Nach der Bundestagswahl im September 2017 haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode auf einen „Pakt für den Rechtsstaat“ verständigt und sich damit zu einer Gesamtverantwortung für eine funktionierende und starke Justiz in Deutschland als ein wesentliches Element unserer Demokratie bekannt.[…]

Vor dem Hintergrund, dass die Gewährleistung eines starken Rechtsstaats, die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und der Aufgabenzuwachs bei Gerichten und Staatsanwaltschaft ein gesamtstaatliches Anliegen sind, ist es geboten, dass der Pakt für den Rechtsstaat für wenigstens zwei weitere Jahre fortgeführt wird und hinreichend Mittel bereitgestellt werden, um die bereits geschaffenen Stellen für wenigstens zwei weitere Jahre finanzieren zu können. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie sich der Bund zukünftig regelmäßig und dauerhaft anteilig an Sach- und Personalkosten beteiligen kann, die den Ländern beispielsweise durch solche grund-legenden und umfassenden Projekte wie der Digitalisierung der Justiz entstehen.