16. Dezember 2020

Demokratiefördergesetz

Für Hamburg hat ein „Gesetz zur Förderung der Demokratie“, das die wichtige Arbeit von Projekten und Initiativen vor Ort langfristig absichert und verlässliche Strukturen schafft, eine große Bedeutung.  Es bedarf einer bundesweiten Förderung der Demokratiearbeit. Damit soll aber nicht „von oben“ zentral Demokratie verordnet werden, sondern zum Beispiel Bildungsarbeit in Sachen Demokratie unterstützt und Engagement gefördert werden. Der Senat soll deshalb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf geeignete Weise bei der Erarbeitung eines „Demokratiefördergesetzes“ unterstützen und darauf dringen, dass die Förderung jeweils in enger Abstimmung mit den Behörden und Akteuren vor Ort erfolgt. Das „Gesetz zur Förderung der Demokratie“ soll auf die bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bestehenden Strukturen zurückgreifen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beteiligt sich, auch auf Wunsch der Bürgerschaft, seit vielen Jahren engagiert am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und seinen Vorgängerprogrammen. Zur Ausschöpfung der Mittel aus dem Bundesprogramm wurden ausreichend Kofinanzierungsmittel aus dem Haushalt der FHH bereitgestellt. Auf diese Weise konnten wichtige Projekte zur Stärkung der Demokratie und des sozialen Zusammenhaltes in Hamburg realisiert werden. Für eine dauerhafte Finanzierung solcher Projekte ist aber eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene erforderlich.

In dieser Rubrik werden Anträge und Anfragen aufgeführt, die ich entweder selbst initiiert habe, oder Anträge, die ich im Rahmen der Fraktionsarbeit namentlich unterstützt habe.