10. Februar 2021

Bundestagswahl 2021: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende

Am 26. September 2021 findet die nächste Bundestagswahl statt. Auch in diesem Wahljahr besteht die erneute und regelmäßig nicht einfache Herausforderung, eine ausreichende Anzahl an Wahlhelfenden zu finden. Demokratie erfordert Partizipation und Einsatz der Bürgerinnen und Bürger. Dies betrifft nicht nur den Akt der Wahlhand-lung selbst – auch die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Ergebniser-mittlung machen das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger erforderlich. So waren bei der vergangenen Bürgerschaftswahl weit über 15.000 Wahlhelfende im Einsatz.

Der ehrenamtliche Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beruht auf persönlichem Einsatz und Engagement für unsere Demokratie und erfolgt nicht aus monetärer Moti-vation. Gleichwohl gebührt den Wahlhelfenden eine angemessene Aufwandsentschä-digung. Die Bundeswahlordnung sieht hierzu ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 35 Euro für den Vorsitz beziehungsweise 25 Euro für die übrigen Mitglieder der Wahl-vorstände vor, zuzüglich einer Fahrtkostenerstattung für den Fall, dass die Wahlhelfenden außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden. In Hamburg besteht die ständige Praxis, eine das Erfrischungsgeld übersteigende Aufwandsentschädigung mit pau-schaliertem Fahrtkostenanteil zu zahlen. Diese beträgt seit 2009 unverändert derzeit für den Wahlsonntag 60 Euro für den Vorsitz des Wahlvorstands, 45 Euro für die Stellvertretung und 30 Euro für den Beisitz. Vor dem Hintergrund der länger nicht erfolgten Anpassung erscheint – auch in Zeiten pandemiebedingt herausfordernder Haushaltslage – eine Erhöhung dieser Entschädigungssätze angezeigt.